TELEFONWARTESCHLEIFENMUSIK
Paragraph
106 des Urheberrechtsgesetzes äußert sich über die „Unerlaubte
Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“ wie folgt:
"Wer in anderen als
den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten
ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes
vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Wenn
Sie also die Kunden Ihrer Firma in der Telefonwarteschleife nicht
gerade mit Beethovens „Für Elise“ beschallen wollen, kann das teuer
werden. Wieviel Geld investieren Sie in die Werbung, wieviel Wert legen
Sie darauf, Ihr Unternehmen nach außen als ein modernes Unternehmen zu
repräsentieren? Warteschleifen sind so oder so unangenehm für jeden
Anrufer, aber man muß es ja nicht auf die Spitze treiben, indem man
seinen Kunden dann auch noch synthetisches Geklimper zumutet!
Wenn
Sie aber nun ein Stück aus der aktuellen Musikszene verwenden, freut
sich nicht nur der Kunde, sondern leider auch die Gema. Laut aktuellem
Vergütungssatz müssen Sie dann je 30 angefangene Amtsleitungen jährlich
sage und schreibe 130,20 Euro abführen, bei monatlicher Zahlweise sogar
13,00 Euro!
Je größer Ihre Firma, desto mehr Amtsleitungen, desto teurer die Berieselung.
Mein Angebot an Sie:
Ihre eigene exklusive Warteschleifenmusik samt dem Nutzungsrecht für Ihre komplette Telefonanlage.
So geht´s:
Hörbeispiele
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