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...nur für Befugte

             TELEFONWARTESCHLEIFENMUSIK

 

Paragraph 106 des Urheberrechtsgesetzes äußert sich über die „Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“ wie folgt:

"Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Wenn Sie also die Kunden Ihrer Firma in der Telefonwarteschleife nicht gerade mit Beethovens „Für Elise“ beschallen wollen, kann das teuer werden. Wieviel Geld investieren Sie in die Werbung, wieviel Wert legen Sie darauf, Ihr Unternehmen nach außen als ein modernes Unternehmen zu repräsentieren? Warteschleifen sind so oder so unangenehm für jeden Anrufer, aber man muß es ja nicht auf die Spitze treiben, indem man seinen Kunden dann auch noch synthetisches Geklimper zumutet!

Wenn Sie aber nun ein Stück aus der aktuellen Musikszene verwenden, freut sich nicht nur der Kunde, sondern leider auch die Gema. Laut aktuellem Vergütungssatz müssen Sie dann je 30 angefangene Amtsleitungen jährlich sage und schreibe 130,20 Euro abführen, bei monatlicher Zahlweise sogar 13,00 Euro!

Je größer Ihre Firma, desto mehr Amtsleitungen, desto teurer die Berieselung.

Mein Angebot an Sie:

Ihre eigene exklusive Warteschleifenmusik samt dem Nutzungsrecht für Ihre komplette Telefonanlage.

So geht´s:

 

Hörbeispiele


Wolfgang Mertens - Musik und Unterricht | wolfgang@mertens-online.org